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   LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23 B ER   

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LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23 B ER (https://dejure.org/2024,4423)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2024 - L 3 AS 207/23 B ER (https://dejure.org/2024,4423)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2024 - L 3 AS 207/23 B ER (https://dejure.org/2024,4423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 2 Abs 1 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 2 Nr 6 FreizügG/EU 2004, § 3 Abs 1 S 1 FreizügG/EU 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht oder bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - eigenständige Freizügigkeitsrechte nach Art 10 EUV 492/2011 für das eine Schule besuchende minderjährige Kind und seine Mutter - Nachzug eines ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 30/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 30/21 R) genüge es für die Begründung von Aufenthaltsrechten nach Art. 10 EUV 492/2011, wenn ein Elternteil während des Schulbesuchs des Kindes den Arbeitnehmerstatus erlange.

    Dabei hindert bereits das Vorliegen der Voraussetzungen für ein mögliches anderes Aufenthaltsrecht als ein solches aus dem Zweck der Arbeitsuche sozialrechtlich die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b SGB II bzw. lässt den Leistungsausschluss "von vornherein" entfallen (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 27.1.2021 - B 14 AS 42/19 R - juris Rn. 14 und vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 30/21 R - juris Rn. 18).

    Nachdem der EuGH in seinem Urteil vom 6.10.2020 (C-181/19 juris Rn. 79 und 89) den Leistungsausschluss für Inhaber von Aufenthaltsrechten aus Art. 10 EUV 492/2011 für unvereinbar mit dem Unionsrecht erklärt hat, hat das BSG durch Urteil vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 30/21 R - (juris) die o.g. Entscheidung des Senats aufgehoben.

    Dass sie in dieser Zeit Arbeitnehmerin i.S.d. Art. 45 AEUV war (vgl. dazu BSG, Urteil vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 30/21 - juris Rn. 20), ist nicht zu bezweifeln.

    Insbesondere hat sich das BSG in seinem Urteil vom 9.3.2022 (B 7/14 AS 30/21 R) zu dieser Frage nicht geäußert.

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
    Kinder eines EU-Bürgers, die in einem Mitgliedstaat seit einem Zeitpunkt wohnen, zu dem dieser Bürger dort als Wanderarbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht hatte, sind zum Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat berechtigt, um dort weiterhin am allgemeinen Unterricht teilzunehmen (grundlegend EuGH, Urteil vom 17.9.2002, - C-413/99 -, juris Rn. 63; in seiner Entscheidung vom 6.10.2020 - C-181/19 juris Rn. 38 - hat der EuGH die Unabhängigkeit der Aufenthaltsrechte nach Art. 10 EUV 492/2011 von anderen unionsrechtlichen Bestimmungen zum Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat nochmals betont).

    Nachdem der EuGH in seinem Urteil vom 6.10.2020 (C-181/19 juris Rn. 79 und 89) den Leistungsausschluss für Inhaber von Aufenthaltsrechten aus Art. 10 EUV 492/2011 für unvereinbar mit dem Unionsrecht erklärt hat, hat das BSG durch Urteil vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 30/21 R - (juris) die o.g. Entscheidung des Senats aufgehoben.

    Dass es sich bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II um "Sozialhilfe" in diesem Sinn handelt, hat der EuGH mehrfach entschieden (vgl. z.B. Urteil vom 6.10.2020 - C-181/19 - juris Rn. 57).

    Sie ist folglich nur auf Personen anwendbar, die unter Abs. 1 fallen, also Unionsbürger, die sich "aufgrund dieser Richtlinie" im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufhalten (EuGH, Urteil vom 6.10.2020 - C-181/19 - juris Rn. 62).

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
    Ihr Status als betreuender Elternteil nach Art. 10 EUV 492/2011 begründet jedoch nicht nur ein Recht auf Einreise, Aufenthalt und Wohnsitznahme, sondern vermittelt (sowohl den in Ausbildung befindlichen Kindern als auch den sie betreuenden Elternteilen) eine materielle Freizügigkeitsberechtigung i.S.d. § 2 Abs. 1 FreizügG/EU (BVerwG, Urteil vom 11.9.2019 - 1 C 48/18 - juris Rn. 26, 29; BSG, Urteil vom 12.9.2018 - B 4 AS 18/17 R - juris Rn. 24).

    Der Aufzählung in § 2 Abs. 2 FreizügG/EU kommt insoweit nur eine deklaratorische Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 11.9.2019 - 1 C 48/18 - juris Rn. 30).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
    Kinder eines EU-Bürgers, die in einem Mitgliedstaat seit einem Zeitpunkt wohnen, zu dem dieser Bürger dort als Wanderarbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht hatte, sind zum Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat berechtigt, um dort weiterhin am allgemeinen Unterricht teilzunehmen (grundlegend EuGH, Urteil vom 17.9.2002, - C-413/99 -, juris Rn. 63; in seiner Entscheidung vom 6.10.2020 - C-181/19 juris Rn. 38 - hat der EuGH die Unabhängigkeit der Aufenthaltsrechte nach Art. 10 EUV 492/2011 von anderen unionsrechtlichen Bestimmungen zum Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat nochmals betont).

    Weiterhin leitet der EuGH in ständiger Rechtsprechung aus Art. 10 VO 492/2011 ein eigenständiges Aufenthaltsrecht jedes Elternteils ab, der die tatsächliche Sorge für ein Kind ausübt, das sein Schulbesuchsrecht wahrnimmt: Haben Kinder ein Aufenthaltsrecht in einem Aufnahmemitgliedstaat, um dort am allgemeinen Unterricht teilzunehmen, dann erlaubt dieser Artikel dem Elternteil, der die Personensorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt, ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit den Aufenthalt bei den Kindern, um diesen die Wahrnehmung ihres genannten Rechts zu erleichtern, selbst wenn die Eltern inzwischen geschieden sind oder der Elternteil, der Bürger der Europäischen Union ist, nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17.9.2002 - C-413/99 -, juris Rn. 75).

  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 821/21
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
    Darin hat das BSG wie der Senat das Aufenthaltsrecht aus Art. 10 EUV 492/2011 ausdrücklich nicht davon abhängig gemacht, dass zum Zeitpunkt der Einschulung des minderjährigen Kindes oder zum Zeitpunkt der Wohnsitznahme eine Arbeitnehmereigenschaft eines Elternteils vorlag (ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 18.4.2023 - L 4 AS 821/21 - juris Rn. 107).

    Sie gilt somit nur für Sachverhalte, in denen das Aufenthaltsrecht auf der Richtlinie 2004/38/EG beruht und erfasst demnach nur Personen, die ihr voraussetzungsloses 3monatiges Aufenthaltsrecht nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG in Anspruch nehmen (so auch Sächsisches LSG, Urteil vom 18.4.2023 - L 4 AS 821/21 - juris Rn. 111).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
    In den Schutzbereich der Norm fällt auch die familiäre Gemeinschaft mit volljährigen Kindern (BVerfG, Beschlüsse vom 5.2.1981 - 2 BvR 646/80 - juris LS 2 und vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 108).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
    Es darf nicht allein auf die Erhebung einer Räumungsklage abgestellt werden, da in diesem Fall eine erhebliche Beeinträchtigung der Rechtsstellung der Betroffenen zumindest in Gestalt des Risikos, die Kosten des zivilgerichtlichen Rechtsstreits tragen zu müssen, bereits eingetreten ist (BVerfG, Beschluss vom 1.8.2017 - 1 BvR 1910/12 - juris).
  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
    Dabei hindert bereits das Vorliegen der Voraussetzungen für ein mögliches anderes Aufenthaltsrecht als ein solches aus dem Zweck der Arbeitsuche sozialrechtlich die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b SGB II bzw. lässt den Leistungsausschluss "von vornherein" entfallen (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 27.1.2021 - B 14 AS 42/19 R - juris Rn. 14 und vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 30/21 R - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
    In den Schutzbereich der Norm fällt auch die familiäre Gemeinschaft mit volljährigen Kindern (BVerfG, Beschlüsse vom 5.2.1981 - 2 BvR 646/80 - juris LS 2 und vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 108).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2016 - L 2 AS 84/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2024 - L 3 AS 207/23
    Das grundsätzlich der Ausländerbehörde eingeräumte Ermessen ist angesichts des Alters der Antragstellerin zu 3 und des Umstands, dass die Antragstellerin zu 1 über ein eigenes Aufenthaltsrecht verfügt, auf "Null" reduziert (im Ergebnis ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.6.2016 - L 2 AS 84/16 B ER - juris Rn. 52).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2017 - L 3 AS 280/16
  • BGH, 05.10.2022 - VIII ZR 307/21

    Auswirkungen einer Schonfristzahlung eines Mieters auf das Kündigungsrecht eines

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